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Der TSV 1909 Gersthofen plant die Einführung einer Delegiertenversammlung anstelle der Mitgliederversammlung. Diese Seite soll zum Vorhaben und der erforderlichen Satzungsänderung  informieren.

Sollten hierzu Fragen auftauchen, steht Sandro Lobina als Ansprechpartner im Präsdium gerne zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sandro Lobina
Sandro: "Durch die Einführung einer Delegiertenversammlung stellt sich der Verein zukunftssicher auf: Rechtsrisiken bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen werden vermieden und effiziente Versammlungen ermöglicht! Durch die namentliche Benennung der Delegierten sind sogar Umlaufbeschlüsse möglich." 

Die Kurzfassung

Worum geht es?
  • Gemäß der Satzung §9 ist eine jährliche Mitgliederversammlung vorgesehen, auf der sich alle Mitglieder des Vereins (aktuell >3.000) treffen.
  • Die Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen z. B. die Entlastung von Vereinsorganen, Freigaben von Finanzentscheidungen oder Genehmigungen von Beitragsänderungen. 
  • Diese Mitgliederversammlung soll im Wesentlichen durch eine Delegiertenversammlung ersetzt werden. Anstelle der >3.000 Mitglieder treffen sich dann ca. 100 vorher gewählte Delegierte aus den Abteilungen und Vereinsorganen.
  • Die Delegierten nehmen dann die Rechte & Pflichten stellvertretend für alle Mitglieder wahr. 
  • Die Anzahl der Delegierten (~100) ist deutlich geringer als die Mitgliederzahl (>3.000), wodurch die Durchführung rechtssicherer, kostengünstiger und effizienter wird. 
  • Für die Einführung einer Delegiertenversammlung ist eine Satzungsänderung (Entscheidung auf Mitgliederversammlung 2025) erforderlich. Die erste Delegiertenversammlung könnte dann 2026 stattfinden.

Die Langversion

Wieso ist eine Delegiertenversammlung für den TSV 1909 Gersthofen vorteilhaft?
Zu Mitgliederversammlungen müssen alle Mitglieder vom Verein eingeladen werden. Dies kann durch Brief, Email oder Übergabe einer Einladung erfolgen. Bei >3.000 Mitgliedern ist dies ein Aufwand, der organisatorisch und kostentechnisch nicht mehr zu stemmen ist. Die hilfsweise und in §9 Abs. 4 der Satzung festgelegte Einladung per Anzeige in der Augsburger Allgemeinen wird rechtlich mittlerweile als nicht mehr rechtssicher eingestuft. 

Welche Gründe sprechen ferner für eine Delegiertenversammlung?
Delegiertenversammlungen bieten in Mehrspartensportvereinen eine strukturierte, effiziente und repräsentative Form der Entscheidungsfindung, die besser auf die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen eines großen, vielseitigen Vereins eingehen kann. Die Delegiertenversammlung wird von allen Sportverbänden für Vereine mit >1.000 Mitgliedern explizit empfohlen.
  • Größenordnung & Kosten: Auf Mitgliederversammlungen können theoretisch mehrere hundert Mitglieder anwesend sein. Tagungsraum und Organisationsaufwand für solch eine Größenordnung stellen den Verein vor immense Herausforderungen und Kosten. Eine Delegiertenversammlung mit festgelegten Vertretern ist einfacher zu organisieren und durchzuführen, die Kosten einer Delegiertenversammlung sind geringer. 
  • Repräsentation und Fokus: Delegierte, die von den verschiedenen Abteilungen gewählt werden, können die Interessen ihrer jeweiligen Gruppen gezielt vertreten. Dies führt zu einer ausgewogenen Diskussion und Entscheidungsfindung, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prioritäten der Abteilungen berücksichtigt. Delegierte sind oft besser informiert und können fundiertere Entscheidungen treffen als die allgemeine Mitgliedschaft, die möglicherweise nicht alle Aspekte des Vereinslebens gleichermaßen versteht.
  • Struktur und Effizienz in der Entscheidungsfindung: Delegiertenversammlungen sind in der Regel effizienter in der Entscheidungsfindung, da weniger Personen beteiligt sind und die Diskussionen fokussierter sind. Dies beschleunigt den gesamten Prozess und führt zu schnelleren Ergebnissen. Delegierte sind oft für längere Zeiträume im Amt und können so eine kontinuierliche und konsistente Vertretung der Interessen ihrer Abteilung gewährleisten, was zu stabileren und durchdachteren Entscheidungen führt. Durch die namentliche Benennung der Delegierten sind sogar Umlaufbeschlüsse möglich.

Wie setzt sich die Delegiertenversammlung zusammen?

Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsidium (7) ​
  • Alle Abteilungsleiter (16) ​
  • Leiter der Vereinsjugend (1) ​
  • Vorsitzender des Ältestenrats (1) ​
  • Ehrenpräsident (1) ​
  • 1 Delegierter pro 70 Mitglieder (71)
Gesamt: 97 Delegiere

Wie werden Delegierte gewählt?

  • Gewählte Funktionsträger (Präsidium, Abteilungsleiter, Leiter Vereinsjugend, Vorsitzender Ältestenrat, Ehrenpräsident) sind gleichzeitig Delegierte.
  • Wahl der Delegierten + Ersatzdelegierten der Abteilungen auf den Abteilungsversammlungen

Was gilt für Delegierte?

  • Delegierte müssen mindestens 16 Jahre alt sein
  • Amtszeit: 2 Jahre
  • Verhinderte Delegierte werden durch Ersatzdelegierte vertreten

Was gilt für Mitglieder nach Einführung der Delegiertenversammmlung?
  • Mitglieder, die keine Delegierte sind, dürfen die Delegiertenversammmlung natürlich als Gast besuchen.
  • Sie haben kein Wahlrecht, dürfen sich aber an der Diskussion der Versammlung beteiligen.

Gibt es dann gar keine Mitgliederversammlung mehr?

  • Im Kern gehen alle heutigen Befugnisse der Mitgliederversammlung auf die Delegiertenversammlung über.
  • Einzig für die Vereinsauflösung, einen Vereinszusammenschluss und die Änderung des Vereinszwecks ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Welche formalen Änderungen sind erforderlich?
  • Ersatz der Mitgliederversammlung durch die Delegiertenversammlung bedarf einer Satzungsänderung. Diese muss von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
  • Die Ordnungen des Vereins müssen angepasst werden und vom Vereinsrat genehmigt werden.

Wie sieht der Zeitplan für die Einführung der Delegiertenversammlung im TSV 1909 Gersthofen aus?

  • Sommer 2024: Ausarbeitung Satzungsänderung mit Fachanwalt [ERLEDIGT]
  • Mitgliederversammlung 2025: Beschluss der Satzungsänderung ​
  • Abteilungsversammlungen 2025: Wahl der Delegierten in den Abteilungen​
  • Mitgliederversammlung 2026: erstmals als Delegiertenversammlung

Das sagen andere Vereine

Was sagen andere Vereine in der Region, die schon länger eine Delegiertenversammlung in der Satzung stehen haben?

Wir haben uns mit den Vorständen anderer Vereine ausgetauscht, um über deren Erfahrungen mit einer Delegiertenversammlung mehr zu erfahren:
  • Feedback des TSV Schwabmünchen (>2000 Mitglieder): 
    • seit über 20 Jahren gute Erfahrungen mit der Delegiertenversammlung
    • Anlass seinerzeit: nur wenige Mitglieder besuchten die Mitgliederversammlung
    • Delegierte sind "emotional" stärker an den Verein gebunden
    • Wahl der Delegierten in den Abteilungen problemlos
  • Feedback des Post SV Augsburg:
    •  bereits seit über 40 Jahren ein Delegiertensystem
    • Durch geringere und kalkulierbare Anzahl an Personen ist die Versammlung deutlich besser vorzubereiten
    • Keine Abteilung kann sich bei der Beschlussfassung oder einer kritischen Abstimmung durch extreme Teilnahmerzahlen der einzelnen Abteilungsmitglieder Vorteile verschaffen.
    • Ehrungen werden auf der Delegiertenversammlung durchgeführt
  • Feedback TV Augsburg 1847:
    • Die Delegiertenversammlung hatte fast immer mehr Teilnehmer(innen) als unsere damaligen Mitgliederversammlungen. Das liegt daran, dass die Abteilungen Ihre Stimmrechte in einer Delegiertenversammlung wahrnehmen wollen. Dadurch wird die Versammlung aufgewertet. Auch Delegiert(e) zu sein, erfüllt so manche(n) mit einem gewissen Stolz.
    • Gelegenheit für Dialog zwischen Vorstand und Delegierten bereits bei den Abteilungsversammlungen. Dadurch besserer Austausch zu abteilungsübergreifenden Themen bereits vor der Delegiertenversammlung möglich.  
    • Risiko einer „feindlichen“ Übernahme des Vereins ist reduziert, heißt, dass eine Gruppe mit vielen Mitgliedern in eine schwach besetzte Mitgliederversammlung geht und den Verein umdreht. Da gibt es leider einige Beispiele, wo so etwas passiert ist.
    • Anzahl der Teilnehmer(innen) ist auch bei kniffligen Entscheidungen abschätzbar. Welchen Raum muss man reservieren, wie viele Stühle, braucht man eine Tonanlage, etc., alles ist besser vorbereitbar.

Die neue Satzung 

  • Neben der Einarbeitung der Delegiertenversammlung wuden weitere, kleine Ergänzungen und Überarbeitungen vorgenommen. Siehe Liste unten.
  • Entwurf der neuen Satzung  (Stand: 03.10.2024) mit Kommentierungen: PDF

Änderungen der Satzung im Überblick:

§ Änderung  Vorher Nachher
§ 2, Abs. (8), (9), (10) Bekenntnis zu Werten (Demokratie, Kinderschutz, Kulturen, Religion, ect.) ergänzt nicht vorhanden neu
§ 5, Abs. (5) eneu Beendigung Mitgliedschaft bei Verstoß gegen Werte nicht vorhanden neu
§ 5, Abs. (6) c,d Ausschluss Mitglieder Ältestenrat, Vorstand durch Delegiertenversammlung anstelle Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung Delegiertenversammlung
§ 6 Abs. (6) Beschlussfassung über Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen durch Delegiertenversammlung anstelle Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung Delegiertenversammlung
§ 6, Abs. (7) a Beitragsstundung für Übungsleiter ohne aktive Teilnahme am Sportbetrieb (analog zu Funktionären) Beitragsstundung nur für Vereinsfunktionäre, die nicht aktiv Sport treiben Beitragsstundung auch für Übungsleiter, die nicht aktiv Sport treiben
§ 9 neue Beschreibung der Mitgliederversammlung durch Einführung der Delegiertenversammlung nicht vorhanden
  • Mitgliederversammlungwird nur noch in 3 Fällen einberufen: Änderung Satzungszweck, Fusion, Auflösung
  • Senkung der Schwelle für Zwangs-MVs von 1/5 auf 1/10

§ 10

Neues Vereinsgremium "Delegiertenversammlung" - übernimmt die wesentlichen Aufgaben der heutigen Mitgliederversammlung bis auf 3 Ausnahmen. nicht vorhanden neu, alle heutigen Aufgaben der Mitgliederversammlung (Ausnahmen siehe §9) gehen auf die Delegiertenversammlung über
§ 12, Abs. (1)

Änderung der Bezeichnungen der Präsidenten

Vizepräsident Verwaltung/Informationstechnologie/Sport/Datenschutz dritter, vierter, fünfter, sechster Vizepräsident
§ 16, Abs. (5) Enthebung Abteilungsleitung durch Präsidium im Falle von Verstößen gegen die Werte in § 2 Abs. (8-10) nicht vorhanden neu

§ 5, Abs. (7), § 5, Abs. (8), § 8 Abs. (1), § 18, Abs. (1), § 19, Abs. (1+5), § 23, Abs. (1+2), § 24:
Formale, fortführende Anpassungen bestehender § wegen Einführung der Delegiertenversammlung (z.B. Nummerierungen)


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T - TEAMGEIST

S - SELBSTVERTRAUEN

V - VIELSEITIGKEIT